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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Providers GmbH, Langenharmer Weg 35, 22844 Norderstedt gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und Kaufleuten (HGB)

1 Anwendungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Providers GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Providers GmbH mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Providers GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Providers GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

2 Leistungen 

(1) Providers GmbH bietet für Unternehmer umfassende Beratungs- und Agenturdienstleistungen in den Bereichen digitale Mitarbeitergewinnung, Online Marketing und Employer Branding an. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die Providers GmbH dem Kunden dabei aber nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs. 

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern der Providers GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung der Providers GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch der Providers GmbH unberührt.

(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Drittanbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist die Providers GmbH nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch der Providers GmbH bleibt in diesen Fällen unberührt.

(4) In Bezug auf die von der Providers GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht die Providers GmbH hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(5) Die Providers GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. 

(6) Etwaige für Drittanbieter anfallende Werbekosten sind nicht in der Vergütung der Providers GmbH inkludiert und separat vom Kunden zu tragen.

(7) Weist der Vertragspartner die Providers GmbH an, etwaige Kampagnen zwischenzeitlich zu pausieren oder ist eine Pausierung der Kampagne ohne Verschulden der Providers GmbH insgesamt notwendig, berührt dies den Vergütungsanspruch der Providers GmbH nicht.

(8) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen, Landeseiten etc. ausschließlich selbst verantwortlich. Eine Überprüfung durch einen Rechtsbeistand des Kunden im Vorhinein wird nahegelegt.

(9) Sollte die Verwendung von Bild- und/oder Filmmaterial im Wege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Kunde die Providers GmbH sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zu organisieren. 

(10) Die bei der Providers GmbH gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.

3 Zustandekommen von Verträgen

Der Vertragsschluss zwischen der Providers GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.  

4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Leistungen der Providers GmbH unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise kraft Gesetzes überwiegend dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6. 

(2) Die Providers GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils die Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen. 

(3) Die Providers GmbH kann den Kunden mit einer Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber der Providers GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und der Providers GmbH überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(4) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist die Providers GmbH berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. 

(5) Die abzunehmende (Teil-)Leistung der Providers GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von AB hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt. 

(6) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht. 

5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von der Providers GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine der Providers GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde die Providers GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Providers GmbH stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.

(4) Die Providers GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an die Providers GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

6 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Wird der Vertrag nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert er sich zu gleichen Bedingungen und zu gleicher Laufzeit. Eine bereits erhobene Setup- und Einrichtungsgebühr fällt im Verlängerungsfall jedoch nicht ein weiteres Mal an.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch die Providers GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der Providers GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei der Providers GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält die Providers GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber der Providers GmbH in Verzug, ist die Providers GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die Providers GmbH wird gegebenenfalls gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen. 

8 Erfüllung

(1) Die Providers GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Die Providers GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist die Providers GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch der Providers GmbH unberührt.

9 Verhalten und Rücksichtnahme

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.  

10 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass die Providers GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt der Providers GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei. 

11 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von der Providers GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von der Providers GmbH für den Kunden erstellt wurden.  

(2) An erstellten Webseiten wird dem Kunden ein einfaches, dauerhaftes und nicht auf Dritte übertragbares Nutzungsrecht erteilt.

(3) Absätze 1 und gelten ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde, die die Providers GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat. 

(4) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an die Providers GmbH über.

(5) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

12 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der Providers GmbH anderweitig eingeräumt.

13 Haftung

(1) Die Providers GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Providers GmbH nur

  • a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet die Providers GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

14 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der Providers GmbH maßgeblich.

(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen der Providers GmbH und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

(3) Erfüllungsort ist der Sitz der Providers GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz der Providers GmbH (derzeit Norderstedt).

(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Providers GmbH und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

AGB Stand: 01.01.2023 © Vervielfältigung verboten